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Interessensbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft einer Kita
Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Stadt Eggenfelden einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an. Im Sinne einer Trägervielfalt in Eggenfelden würde die Stadt den Betrieb der neuen Einrichtungen durch unterschiedliche Träger begrüßen. Die Interessensbekundung beschränkt sich hierbei auf den Betrieb einer Einrichtung (Kinderkrippe und/oder Kindergarten).
Grundvoraussetzung für die Interessensbekundung eines Trägers ist die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und die Vernetzung in der Region sowie die Erfahrung im Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Mitterndorfer unter 08721/708-43 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bundesweites Programm „Digital jetzt“
Wer kann beantragen:
Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inkl. Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten.
Was wird bezuschusst:
- Qualifizierungsmaßnahmen der Angestellten
- Investitionen in die IT-Ausstattung (Hard- und Software)
- Investitionen in digitale Technologien, die zur Effizienzsteigerung beitragen
Wie hoch ist die Förderung:
Die gewährte Förderung bemisst sich anteilig an den Investitionskosten.
Für die Qualifizierung von Angestellten können Unternehmen mit mindestens 3.000 Euro rechnen. Für Investitionen in digitale Technologien werden mindestens 17.000 Euro gewährt. Einzelne Unternehmen erhalten eine maximale Fördersumme von bis zu 50.000 Euro.
Ablauf:
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
Das Unternehmen hat ein Jahr Zeit, um die geförderten Projekte zu realisieren.
Ausgezahlt wird die Förderung nach einer erfolgreichen Verwendungsnachweisprüfung.
Dieses Förderprogramm läuft bis Ende 2023.
Weitere Informationen, Beispiele und Antragstool: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Digitalbonus Bayern
Wer kann beantragen:
Kleine Unternehmen (<50 Beschäftigte, <10 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft, definiert nach § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Was wird bezuschusst:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und
Dienstleistungen durch erstmaligen Einsatz digitaler Technologien
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, auch der Aufbau eines zertifizierten
Informationssicherheit-Managementsystems (z. B. nach ISO 27001)
Förderfähig sind auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die zur Umsetzung der Maßnahmen – beispielsweise Installation von Hard- und Software – benötigt werden.
Nicht gefördert werden u.a. Online-Marketing, Aufbau von Standard-Webseiten und Standard-Onlineshops, Ersatzbeschaffungen sowie Standard Soft- und Hardware.
Wie hoch ist die Förderung: Digitalbonus Standard Digitalbonus Plus
Maximaler Zuschuss 10.000 Euro 50.000 Euro
Fördersatz für kleine Unternehmen 50 Prozent 50 Prozent
Fördersatz für mittlere Unternehmen 30 Prozent 30 Prozent
Der Digitalbonus Plus wird für Projekte mit erheblichem Innovationsgehalt vergeben.
Dazu im Vorfeld wenden an Regierung von Niederbayern:
Fr. Dünzinger, Tel. 0871 808-1322 oder Fr. Schütz Tel. 0871 808-1344
Ablauf:
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Die Eingangsbestätigung enthält die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Nach Erhalt kann förderunschädlich auf eigenes Risiko begonnen werden. Dieses Förderprogramm gibt es seit 2016 und wurde wegen der großen Nachfrage verlängert bis 2023.
Weitere Informationen: https://www.digitalbonus.bayern/
Digional: digital und regional in Niederbayern – Projekt Uni Passau
Für wen:
Niederbayer. KMU (<250 Beschäftigte,<50 Mio. € Jahresumsatz, <43. Mio. € Bilanzsumme)
Ziel des Projekts:
Stärkung des stationären (Einzel-) Handels
z.B. Optimierung von Geschäftsprozessen durch Digitalisierung
Mehrwert für das Unternehmen:
- Unterstützung und Begleitung bei der Einführung und Anpassung digitaler Maßnahmen
- Bereitstellung umfassender Händler- und Kundenanalysen
- Empfehlung für individuelle Handlungs- und Verbesserungsmöglichkeiten
- Aufzeigen potentieller Wege hin zu einer Digitalisierung des eigene Unternehmens
Kosten: keine
Projektende ist im Oktober 2021, evtl. gibt es eine Coronabedingte Verlängerung.
Weitere Informationen: https://www.digional.de/
Ansprechpartnerin: Fr. Korter, Tel. 0851 509-2172
Nachbericht RA 28.09.19: Infoveranstaltung in Eggenfelden
Volle Tonne
Corona verändert in unserem Alltag so einiges. Eine negative Folge davon: mehr Müll.
Leider entfallen die geplanten Müllsammelaktionen wegen der anhaltenden Pandemie. Daher der Apell an jeden einzelnen Bürger. Müll soweit es geht zu vermeiden und entsprechend zu entsorgen. Abfall illegal in der Natur zu entsorgen ist kein Kavaliersdelikt
Mobilfunk der 5. Generation in Eggenfelden
Mit 5G eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten einer neuen Technologie, nicht nur bei der Smartphone-Nutzung. Doch was ist dieses 5G überhaupt? Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert über den neuen Mobilfunkstandard 5G.
Weitere Informationen:
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Strahlenschutzkommission
- Informationen der Bundesregierung
Derzeit (Stand Dezember 2020) gibt es im Gemeindegebiet Eggenfeldens 12 bestehende Mobilfunkstandorte. Die Standorte sind auch in der Webseite der Bundesnetzagentur einsehbar. Weitere Funkstandorte sollen an folgenden Standorten errichtet werden:
- Landshuter Straße 91
- Lauterbachstr. 50
- Ein neuer Funkstandort soll in der
Landshuter Straße in der Nähe der
Einmündung zur B 20 eingerichtet
werden.
- Kaspersbach
- Niederndorf
- Hetzenberg
Im Bereich Gall/Taschnerhof soll eine bestehende Sendeanlage, die dem Behördenfunk dient, um weitere Frequenzen für den Mobilfunk ergänzt werden.
In einem Bereich - der vom Stadtplatz im Westen bis zur Schulstraße/Mitterweg im Osten, der Birkenallee im Süden und der Stadtpfarrkirche/Schießstättgasse im Norden reicht - sind die Netzbetreiber auf der Suche nach einem Ersatzstandort für einen Funkmasten in der Öttinger Straße. Städtische Gebäude werden hierfür nicht zur Verfügung gestellt.
Es ist angedacht im Bereich des Ortsteiles Gern nach einem Standort zu suchen. Nähere Informationen liegen derzeit allerdings noch nicht vor.
Die bestehenden Sendeanlagen dienen der Grundversorgung. Die geplanten Standorte sollen insbesondere die Versorgung entlang der Bundesstraßen ergänzen und sicherstellen/verbessern.
Für die Übertragung werden derzeit Frequenzen genutzt, die bereits für den Mobilfunk der 3. Generation in Benutzung waren, ebenso Frequenzen die durch die Abschaltung des Fernsehens DVB-T der 1. Generation nutzbar wurden. Die Funkfrequenzen des 4G (LTE)-Netzes werden weiterhin genutzt.
Funkfrequenzen
700 Megaherz (ehemaliges DVB-T)
900 Megaherz (ehemaliges D1-Netz)
1800 Megaherz (ehemaliges E-Netz)
Diese werden je nach Anbieter um die Frequenzen in den Bereichen 2.000 MHz, 2.600 MHz und 3.600 MHz ergänzt.
Die Nutzung noch höherer Frequenzen zur weiteren Steigerung der Übertragungsrate hätte eine erhebliche Vermehrung der Standorte von Sendeanlagen zur Folge. (Aufbau sogenannter „small cells“). Dies wird von der Stadt Eggenfelden nicht unterstützt.
Für Fragen und Anregungen
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Reservierung Baugrundstücke Bruck II
Einheimischenmodell Bruck II
4. Bay. Förderverfahren (23.01.2020)
1. Markterkundungsverfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation , NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Eggenfelden im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 21.07.2020)
Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen