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Entgeltordnung
PREISE
1. RossStall
EURO
Erdgeschoss
Miete für 1 Tag 210,00
Miete für 1 WocheBei 3-fach-Buchung vorab pro Tag 700,00 180,00
Obergeschoss
Miete für 1 Tag 210,00
Miete für 1 WocheBei 3-fach-Buchung vorab pro Tag 700,00 180,00
Gebäude RossStall komplett
Miete für 1 Tag 350,00
Miete für 1 WocheBei 3-fach-Buchung vorab pro Tag 1.200,00 300,00
2. Gotischer Kasten
EURO
Foyer
Miete für 1 Tag 250,00
Closensaal
Miete für 1 TagBei 3-fach-Buchung vorab pro Tag 400,00 350,00
Foyer und Closensaal (EG)
Miete für 1 Tag 500,00
Miete für 1 WocheBei 3-fach-Buchung vorab pro Tag 1.800,00 450,00
Obergeschoss und Dachgeschoss
Miete für 1 Tag 400,00
Miete für 1 WocheMonatspreis für Ausstellungen 2.000,004.000,00
Got. Kasten mit Foyer,
Closensaal, OG oder DG
Miete für 1 Tag 600,00
Miete für 1 Woche 3.000,00
Got Kasten komplett
Foyer, Closensaal, OG, DG
Miete für 1 Tag 800,00
Miete für 1 Woche 4.000,00
3. Theatron
EURO
Miete für Veranstaltungen kultureller
und örtlicher Träger und Vereine für
1 Tag
330,00
Miete für Veranstelungen kommerzieller
und gesellschaftlicher Art für
1 Tag
580,00
Grundbetrag für die Inanspruchnahme
des Stromanschlusses zzgl. Abrechnung
nach Verbrauch/Kwh
150,00
4. Bösendorfer Saal
EURO
Miete für 1 Tag 330,00
Miete für 1 Tag incl. Raumtechnik 380,00
Bei 3-fach-Buchung vorab pro Tag 290,00
5. Haus der Begegnung
EURO
pro Person und Nacht 12,00 €
Bettwäsche 4,50 €
I. Nebenkosten:
1.)
Die Höhe der Kaution beträgt 20 % des Mietpreises, mindestens jedoch 250,00 ‚¬. Die Kaution wird bei ordnungsgemässer Übergabe der Räumlichkeit und Endabrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. Eventuell anfallende Nebenkosten und Reparaturkosten können verrechnet werden
(§ 3 Abs. 1, 7 der Miet- und Benutzerordnung).
2.)
Die Kosten für Strom und Wasser werden nach Verbrauch abgerechnet. Reinigungskosten werden mit 30,00 €/Stunde in Rechnung gestellt. Alle anderen Nebenkosten sind mit dem Benutzungsentgelt abgegolten (§ 3 Abs. 3 der Miet- und Benutzerordnung).
3.)
Die Kosten einer Bestuhlung werden nach dem jeweiligen Aufwand in Rechnung gestellt (§ 3 Abs. 4 der Miet- und Benutzerordnung).
II. Zusatzleistungen:
EURO
Videobeamer 100,00
Leinwand 50,00
Videobeamer mit Leinwand 120,00
Laserpointer 3,00
Overhead-Projektor 10,00
DVD-Player 20,00
CD-Player 20,00
Kopfhörer 2,50
Ausstellungswand 10,00
Glasvitrinen 10,00
Rednerpult 50,00
Haustechniker pro Stunde 40,00
Auf- und Abbauhilfen pro Stunde 40,00
Raumtechnik (u.a. Mikrophonanlage) 50,00
Internetnutzung:
Grundgebühr pro Veranstaltung und Anschluss
5,00
zusätzlich pro Tag und Anschluss
2,00
Höchstbetrag pro Anschluss
50,00
1 Woche= 7 Tage
Bei der Benutzung von Raum- bzw. Präsentationstechnik ist die Inanspruchnahme des Haustechnikers Voraussetzung
Auf- und Abbau erfolgt durch den Städt. Bauhof
Entgeltordnung 01.07.2010 SchlossÖkonomie Gern Entgeltordnung bis 30.06.2014 SchlossÖkonomie Gern 165.33 Kb
pdf Entgeltordnung ab 01.07.2014 SchlossÖkonomie Gern