Interessensbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft einer Kita

Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Stadt Eggenfelden einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an.

Im Sinne einer Trägervielfalt in Eggenfelden würde die Stadt den Betrieb der neuen Einrichtungen durch unterschiedliche Träger begrüßen.

Die Interessensbekundung beschränkt sich hierbei auf den Betrieb einer Einrichtung (Kinderkrippe und/oder Kindergarten).

Grundvoraussetzung für die Interessensbekundung eines Trägers ist die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und die Vernetzung in der Region sowie die Erfahrung im Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Mitterndorfer unter 08721/708-43 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Städtische Kindergärten/-krippen Freigemeinnützige Kindergärten/ -krippe
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