Das Stadt Eggenfelden ist bemüht, seine Website https://www.eggenfelden.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Derzeit wird an einer Version der Homepage gearbeitet, welche in „leichter Sprache“ verfasst ist. Die Fertigstellung soll bis Mitte 2026 erfolgt sein.
Für einen barrierefreien Zugang zu den Inhalten dieser Webseiten steht Ihnen über einen blauen Symbol-Button rechts oben auf der Homepage der Zugang zu verschiedenen Tools zur Verfügung:
• Screenreader, durch Aktivieren wird Ihnen der gezeigte Text in der aktuellen Seite vorgelesen
• Kontrasterhöhung
• Text Vergrössern bzw. Verkleinern
• Kontrastreiche Farbe
- Vorlesefunktion (Text-to-Speech): Per Klick auf ein Play-Symbol werden Artikel, Menüs und Dokumente laut vorgelesen. Nutzer können dabei das Tempo anpassen oder gezielt Textpassagen markieren.
- KI-Chatbot als Assistenz: Ein intelligenter, sprach- und textgesteuerter Assistent. Er hilft Nutzern, komplexe Inhalte zu verstehen, Formulare auszufüllen oder gezielt nach bestimmten Informationen zu suchen.
- Visuelle & Technische Barrierefreiheit: Die Website entspricht den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG). Sie unterstützt Screenreader, ist vollständig über die Tastatur bedienbar und bietet anpassbare Schriftgrößen sowie hohe Kontraste.
- Einfache Bedienbarkeit: Die Sprachsteuerung, klare visuelle Strukturen und eine intuitive Menüführung ermöglichen eine unkomplizierte und barrierefreie Nutzung für Menschen mit motorischen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind insbesondere folgende Inhalte nicht barrierefrei:
• PDF-Dokumente und Formulare, insbesondere ältere Dokumente
• Eingebundene Kartenanwendungen
• Bilder, bei denen Alternativtexte fehlen oder unvollständig sind
• Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
• Unzureichende Kontrastwerte bei einzelnen Gestaltungselementen
• Teilweise unvollständige Tastaturbedienbarkeit
Gründe für die derzeitigen Einschränkungen
Die genannten Inhalte stammen teilweise aus externen Quellen oder wurden vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen veröffentlicht. Eine nachträgliche Anpassung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Neue Inhalte werden so gestaltet, dass sie den Anforderungen der BITV 2.0 entsprechen.
Geplante Maßnahmen
Das Stadt Eggenfelden plant eine technische und gestalterische Überarbeitung des Internetauftritts, um die vollständige Barrierefreiheit bis Ende 2026 zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. Juni 2026 erstellt und zuletzt überprüft.
Die Bewertung erfolgte durch eine Selbsteinschätzung auf Grundlage der Anforderungen der BITV 2.0.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Stadt Eggenfelden
Rathausplatz 1
84307 Eggenfelden
E-Mail:
Telefon: +49 87 21 708-0
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen Rückmeldung zu geben.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anfrage im Rahmen des Feedback-Verfahrens nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail:
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de