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Hauslärmverordnung beachten beim Rasenmähen oder Heimwerken
Die Tage werden länger, die Temperaturen milder, das Gras sprießt, der Rasenmäher wird wieder in Betrieb genommen und auch die Heimwerker machen sich wieder ans Werk.
Besonders im Frühjahr und in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Beschwerden über Ruhestörungen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich viele Beschwerden oder „Zoff“ mit den Nachbarn vermeiden lassen, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen und sich darüber informieren, was erlaubt ist und was nicht.
Denn wer sich an die Ruhzeiten hält, vermeidet Ärger mit den Nachbarn, dem Ordnungsamt oder der Polizei.
Aus diesem Grund weisen wir nochmals auf die gültige Hauslärmverordnung hin.
Von Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten erlaubt. Dagegen haben an Sonn- und Feiertagen lärmerzeugende Arbeiten ganztags zu ruhen.
Zu den ruhestörenden Arbeitsgeräten zählen u. a. Rasenmäher, Vertikutierer, Rasentrimmer, Heckenscheren, Kettensägen, Betonmischer, Häcksler, Bohrmaschinen, Schleifgeräte und weitere lärmerzeugende Gerätschaften.
Laute Musik ist auch tagsüber so zu hören, dass andere nicht erheblich belästigt werden. In der Nacht von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, damit die Nachtruhe der Anwohner nicht gestört wird.
Insbesondere bei Feiern im Garten oder auf der Terrasse ist Lärm nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Geburtstagsparty oder den Grillabend. Die vorgesehene Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist ohne Ausnahme einzuhalten.
Da auch Haustiere immer wieder Quelle ruhestörenden Lärms sind, gilt es die Tiere so zu halten, dass die Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch „Gebell“, „Gekrähe“ oder anderen Tierlärm beeinträchtigt wird.
Haustiere sind in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr so zu halten oder zu beaufsichtigen, dass keine ruhestörende Belästigung entstehen kann.
Zuwiderhandlungen können im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € sanktioniert werden. Also besser beim Rasenmähen, beim Heimwerken, bei der Grillparty oder Geburtstagsfeier die Uhr nicht aus den Augen verlieren. Um Ärger zu vermeiden, sollte man vor einer Party auf jeden Fall die Nachbarn informieren, damit es nicht statt eines netten Grußes am Gartenzaun Streit gibt.
Ihr Ordnungsamt der Stadt Eggenfelden